Sachkundige Aufsichtspersonen für Veranstaltungen / Versammlungsstätten
KTD Night & Day –Sicherheitsdienste- hat es sich zum Ziel gemacht den Auftraggebern im Bereich Veranstaltungsschutz ein umfangreiches Dienstleistungsangebot zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören gem. Versammlungsstättenverordnung auch qualifizierte und ausgebildete sachkundige Aufsichtspersonen. Für diese anspruchsvolle Aufgabe wurden Mitarbeiter unseres Unternehmens geschult.
Unsere entsprechend unterwiesenen Mitarbeiter können den Betreiber/die Betreiberin hinsichtlich der Erstellung einer Gefährdungsanalyse und der Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und der Versammlungsstättenverordnung beraten. Sie können die Aufgaben eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik nach § 40 Vstätt VO NRW wahrnehmen, wenn die vorab durchzuführende Gefahrenanalyse ergeben hat, dass vom Auf- und Abbau sowie der jeweiligen Veranstaltung keine Gefahren ausgehen und eine Einweisung in das Objekt stattgefunden hat.
Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:
- Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen / in Versammlungsstätten
- Grundkenntnisse über relevante Regelungen im Veranstaltungsbetrieb
- Umsetzen von Maßnahmen und Unterweisung von Mitwirkenden
- Ermittlung von Gefährdungen, Definition von Schutzzielen
- Relevanz von Brandschutz, Evakuierung und Erster Hilfe
Auch für Ihre geplante Veranstaltung bieten wir Ihnen somit die bestmögliche Sicherheit.
Unsere entsprechend unterwiesenen Mitarbeiter können den Betreiber/die Betreiberin hinsichtlich der Erstellung einer Gefährdungsanalyse und der Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und der Versammlungsstättenverordnung beraten. Sie können die Aufgaben eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik nach § 40 Vstätt VO NRW wahrnehmen, wenn die vorab durchzuführende Gefahrenanalyse ergeben hat, dass vom Auf- und Abbau sowie der jeweiligen Veranstaltung keine Gefahren ausgehen und eine Einweisung in das Objekt stattgefunden hat.
Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:
- Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen / in Versammlungsstätten
- Grundkenntnisse über relevante Regelungen im Veranstaltungsbetrieb
- Umsetzen von Maßnahmen und Unterweisung von Mitwirkenden
- Ermittlung von Gefährdungen, Definition von Schutzzielen
- Relevanz von Brandschutz, Evakuierung und Erster Hilfe
Auch für Ihre geplante Veranstaltung bieten wir Ihnen somit die bestmögliche Sicherheit.